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   BGH, 03.11.2005 - IX ZR 196/03   

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https://dejure.org/2005,8932
BGH, 03.11.2005 - IX ZR 196/03 (https://dejure.org/2005,8932)
BGH, Entscheidung vom 03.11.2005 - IX ZR 196/03 (https://dejure.org/2005,8932)
BGH, Entscheidung vom 03. November 2005 - IX ZR 196/03 (https://dejure.org/2005,8932)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Kausalität und der Zurechnung des Schadens als Zulassungsgründe; Rechtskenntnis und Rechtsanwendung als Aufgabe der Gerichte; Haftung des Anwalts aus der Fehlberatung einer Partei

  • Judicialis

    BGB § 134

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 675 § 280
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung in einem Anwaltsregressprozess

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.12.1999 - IX ZR 129/99

    Verjährung des Sekundäranspruchs gegen den Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 03.11.2005 - IX ZR 196/03
    Das Berufungsgericht ist zunächst zutreffend (vgl. BGHZ 133, 110, 111; BGH, Urt. v. 9. Dezember 1999 - IX ZR 129/99, WM 2000, 959, 962; v. 27. Januar 2000 - IX ZR 45/98, WM 2000, 966, 968; v. 6. Oktober 2005 - IX ZR 111/02, zur Veröffentlichung bestimmt) davon ausgegangen, für die hypothetische Betrachtung, wie der Vorprozess ausgegangen wäre, wenn die Klägerin kein Anerkenntnis abgegeben hätte und kontradiktorisch entschieden worden wäre, komme es ausschließlich auf die Sicht des Regressrichters an.
  • BGH, 13.06.1996 - IX ZR 233/95

    Prüfungsmaßstab im Regreßprozeß bei Führung des Ausgangsverfahrens nach dem

    Auszug aus BGH, 03.11.2005 - IX ZR 196/03
    Das Berufungsgericht ist zunächst zutreffend (vgl. BGHZ 133, 110, 111; BGH, Urt. v. 9. Dezember 1999 - IX ZR 129/99, WM 2000, 959, 962; v. 27. Januar 2000 - IX ZR 45/98, WM 2000, 966, 968; v. 6. Oktober 2005 - IX ZR 111/02, zur Veröffentlichung bestimmt) davon ausgegangen, für die hypothetische Betrachtung, wie der Vorprozess ausgegangen wäre, wenn die Klägerin kein Anerkenntnis abgegeben hätte und kontradiktorisch entschieden worden wäre, komme es ausschließlich auf die Sicht des Regressrichters an.
  • BGH, 06.10.2005 - IX ZR 111/02

    Umfang der Haftung eines Rechtsanwalts; Mitverschulden des Mandanten bei

    Auszug aus BGH, 03.11.2005 - IX ZR 196/03
    Das Berufungsgericht ist zunächst zutreffend (vgl. BGHZ 133, 110, 111; BGH, Urt. v. 9. Dezember 1999 - IX ZR 129/99, WM 2000, 959, 962; v. 27. Januar 2000 - IX ZR 45/98, WM 2000, 966, 968; v. 6. Oktober 2005 - IX ZR 111/02, zur Veröffentlichung bestimmt) davon ausgegangen, für die hypothetische Betrachtung, wie der Vorprozess ausgegangen wäre, wenn die Klägerin kein Anerkenntnis abgegeben hätte und kontradiktorisch entschieden worden wäre, komme es ausschließlich auf die Sicht des Regressrichters an.
  • BGH, 27.01.2000 - IX ZR 45/98

    Zulässigkeit eines Grundurteils

    Auszug aus BGH, 03.11.2005 - IX ZR 196/03
    Das Berufungsgericht ist zunächst zutreffend (vgl. BGHZ 133, 110, 111; BGH, Urt. v. 9. Dezember 1999 - IX ZR 129/99, WM 2000, 959, 962; v. 27. Januar 2000 - IX ZR 45/98, WM 2000, 966, 968; v. 6. Oktober 2005 - IX ZR 111/02, zur Veröffentlichung bestimmt) davon ausgegangen, für die hypothetische Betrachtung, wie der Vorprozess ausgegangen wäre, wenn die Klägerin kein Anerkenntnis abgegeben hätte und kontradiktorisch entschieden worden wäre, komme es ausschließlich auf die Sicht des Regressrichters an.
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